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Über Flüssiggas
Jede Energie birgt gewisse Gefahren in sich, wenn mit ihr falsch oder leichtfertig umgegangen wird. Dies zu verhindern ist Sinn der Vorschriften, die für jede Energieart bestehen und die sich einerseits an den Anlagenbauer und andererseits an den Verbraucher wenden.
Voraussetzung für die Verbrennung von Gasen ist die Mischung mit Luft (Sauerstoff). In einem bestimmten Mischungsverhältnis, das bei den verschiedenen Gasen unterschiedlich ist, kann sich ein explosives Gemisch bilden. Flüssiggas hat von allen Gasen mit 2-9,5 % Gas-Anteil in der Luft hier den engsten Bereich (zum Vergleich Erdgas 6-16 %).
Flüssiggas-Behälter sind in sich geschlossene Drucksysteme. Es kann sich somit durch das Fehlen von Luft kein brennbares oder explosives Gas-/Luftgemisch bilden. Die Ausströmungsgeschwindigkeit des Flüssiggases ist immer größer als die Zündgeschwindigkeit. Dadurch kann es zu keiner Rückzündung und somit auch zu keiner Explosion in einem Behälter kommen.
Darüber hinaus sind alle modernen Gasgeräte so gesichert, daß Gas nicht ungewollt und unverbrannt ausströmen kann. Die Sicherheit der Verbraucher ist also in vollem Umfang gewährleistet.
Flüssiggas ist ein reines Kohlenwassestoffgemisch und daher ungiftig.
In Deutschland muß Propan- bzw. Butangas der DIN 51 622 und 51 619 entsprechen.
Propan und Butan
Handelsübliches Propan ist ein Gemisch aus mind. 95% Massenanteile Propan und Propen; der Propangehalt muß überwiegen. Der Rest darf aus Ethan, Ethen, Butan- und Butenisomeren bestehen.
Handelsübliches Butan ist ein Gemisch aus mind. 95% Massenanteile Butan- und Butenisomere; der Gehalt an Butanisomeren muß überwiegen. Der Rest darf aus Propan, Propen, Pentan- und Pentenisomeren bestehen.